Die VertreterInnen der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission werden für die Amtsperiode 2026 - 2029 neu gewählt.

Hier die benötigten Unterlagen herunterladen:
Anschreiben Wahlvorstand
Aufruf zur
Abgabe von Wahlvorschlägen
Abgabe von Wahlvorschlägen
Wahlunterlagen als ZIP-Ordner
Alle benötigten Formulare und Ordnungen
Bei Fragen wendet Euch bitte an den Wahlvorstand.
Per E-Mail unter:
info(a)diag-b-regensburg.de
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Für den Bereich der Diözese Regensburg hat die Mitarbeitervertretung des Caritasverbandes Regensburg e.V. gemeinsam mit der diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG-MAV-B Regensburg) einen Wahlvorstand gebildet: Arthur Lingelbach, Doris Gamurar und Astrid Harzendorf.
Der Wahlvorstand hat eine Liste der Mitarbeitervertretungen von Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Diözese Regensburg liegen und unter den Geltungsbereich der „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“ (AVR) fallen (§ 2 Abs. 1 Allgemeiner Teil der AVR) erstellt. Nur die in dieser Aufstellung aufgeführten Mitarbeitervertretungen nehmen an der Wahl teil (§ 3 Abs. 2 Wahlordnung der Mitarbeiterseite).
Mitarbeitervertretungen, die keine Wahlbenachrichtigung bis 31. August 2025 erhalten haben, können gegen die Nichtaufnahme in die Aufstellung innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen bis spätestens 15. September 2025 Einspruch einlegen. Der Wahlvorstand entscheidet über den Einspruch. (§ 3 Abs. 1 S. 3 Wahlordnung der Mitarbeiterseite)
Der Wahlvorstand hat eine Liste der Mitarbeitervertretungen von Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Diözese Regensburg liegen und unter den Geltungsbereich der „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“ (AVR) fallen (§ 2 Abs. 1 Allgemeiner Teil der AVR) erstellt. Nur die in dieser Aufstellung aufgeführten Mitarbeitervertretungen nehmen an der Wahl teil (§ 3 Abs. 2 Wahlordnung der Mitarbeiterseite).
Mitarbeitervertretungen, die keine Wahlbenachrichtigung bis 31. August 2025 erhalten haben, können gegen die Nichtaufnahme in die Aufstellung innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen bis spätestens 15. September 2025 Einspruch einlegen. Der Wahlvorstand entscheidet über den Einspruch. (§ 3 Abs. 1 S. 3 Wahlordnung der Mitarbeiterseite)
Zeitlicher Ablauf in der Diözese Regensburg:
29.01.2025Der Vorbereitungsausschuss der AK fordert die MAV des Caritasverbandes Regensburg auf die Wahl einzuleiten.
30.05.2025Die konstituierende Sitzung des Wahlvorstandes der Diözese Regensburg findet statt.
01.07.2025Der Wahlvorstand versendet die Wahlunterlagen an die Mitarbeitervertretungen.
17.09.2025Bis 17. September schlagen die Mitarbeitervertretungen ihre KandidatInnen für die AK-Wahl vor!
18.09.2025Der Wahlvorstand überprüft die eingegangenen Wahlvorschläge und informiert die KandidatInnen über den Ausgang der Prüfung.
25.09.2025Die Einladung zur Wahlversammlung inkl. Liste der KandidatInnen wird an die Mitarbeitervertretungen entsendet.
16.10.2025Die AK-Wahl findet während der DiAG-Mitgliederversammlung in Regensburg statt.

Hier die benötigten Unterlagen herunterladen:
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Bei Fragen wendet Euch bitte an den Wahlvorstand.
Per E-Mail unter:
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