Die Aufgaben der DiAG-MAV-B sind nach § 25 Abs. 2 Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO):
- gegenseitige Information und Erfahrungsaustausch mit den jeweils vertretenen Mitarbeitervertretungen in Angelegenheiten des Mitarbeitervertretungsrechts,
- Beratung der jeweils vertretenen Mitarbeitervertretungen in Angelegenheiten des Mitarbeitervertretungsrechts,
- Beratung der jeweils vertretenen Mitarbeitervertretungen im Falle des § 38 Abs. 2 MAVO,
- Förderung der Anwendung der Mitarbeitervertretungsordnung,
- Sorge um die Schulung der jeweiligen Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter,
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortentwicklung der Mitarbeitervertretungsordnung,
- Abgabe von Stellungnahmen zu Vorhaben der Bayer. Regional-KODA bzw. der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes jeweils nach Aufforderung durch den Vorsitzenden der Kommission,
- Erstellung der Beisitzerlisten nach § 44 Abs. 2 Satz 1,
- Mitwirkung an der Wahl zu einer nach Art. 7 GrO zu bildenden Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts, soweit eine Ordnung dies vorsieht,
- Mitwirkung bei der Besetzung der Kirchlichen Arbeitsgerichte nach Maßgabe der Vorschriften der KAGO,
- Beratung der jeweils vertretenen Mitarbeitervertretungen bei der Bildung einer Gesamtmitarbeitervertretung oder erweiterten Gesamtmitarbeitervertretung nach § 24.
Das sind die Aufgaben der DiAG-MAV-B innerhalb der Diözese mit den und für die Mitglieds-MAVen sowie für die Einrichtungen im Wirkungsbereich, die noch keine MAV haben.
Außerdem arbeitet die DiAG-MAV-B Regensburg zusammen mit den diözesanen Arbeitsgemeinschaften aller anderen (Erz-)Diözesen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (BAG-MAV). Deren Aufgaben sind nach § 25 Abs. 5 MAVO:
- Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches unter ihren Mitgliedern,
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Anwendung des Mitarbeitervertretungsrechts,
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Entwicklung der Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung,
- Kontaktpflege mit der Kommission für Personalwesen des Verbandes der Diözesen Deutschlands,
- Abgabe von Stellungnahmen zu Vorhaben der Zentral-KODA nach Aufforderung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Kommission,
- Mitwirkung bei der Besetzung des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofes nach Maßgabe der Vorschriften der KAGO.