Das Kirchliche Arbeitsgericht (KAG) ist das für alle bayerischen (Erz-)Diözesen errichtete kirchliche Arbeitsgericht erster Instanz. Es ist für alle Rechtsstreitigkeiten aus der MAVO (und für Rechtsstreitigkeiten aus der KODA-Ordnung) zuständig.

Das Kirchliche Arbeitsgericht kann sowohl vom Dienstgeber als auch von der MAV angerufen werden.

Beispiele für Rechtsstreitigkeiten sind:

  • Ersetzung der Zustimmung der MAV zu einer personellen Maßnahme des Dienstgebers (Einstellung, Eingruppierung, Versetzung … ) auf Antrag des Dienstgebers,
  • Feststellung eines Verstoßes gegen die MAVO bei Nichteinhaltung der MAV-Beteiligungsrechte durch den Dienstgeber auf Antrag der MAV (z.B. bei Einstellung einer neuen MitarbeiterIn ohne Beteiligung der MAV, Einführung einer Stechuhr ohne Beteiligung der MAV),
  • Feststellung eines Verstoßes gegen die MAVO durch den Dienstgeber auf Antrag der MAV (z.B. Verweigerung einer Schulung, Verweigerung der Kostenübernahme bei notwendigen Kosten.

Anschrift:
Gemeinschaftliches kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern
Postanschrift:
c/o Bischöfliches Ordinariat
Fronhof 4
86152 Augsburg
Hausanschrift:
Frauentorstr. 3
86152 Augsburg
Tel.: 08 21 / 31 66 – 791
Fax: 08 21 / 31 66 – 799
E-Mail: kirchliches-arbeitsgericht-der-bayerischen-dioezesen@bistum-augsburg.de

Das Kirchliche Arbeitsgericht entscheidet jeweils in der Besetzung mit dem Vorsitzenden, einem beisitzenden Richter aus den Kreisen der Dienstgeber und einem beisitzenden Richter aus den Kreisen der Dienstnehmer.

Mit Wirkung zum 01.06.2021 wurden von den bayerischen Diözesanbischöfen der neue Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und die zwölf beisitzenden Richter ernannt.

Vorsitzender:
Herr Horst Mayerhofer, Direktor des Arbeitsgerichts Passau

Stellvertretender Vorsitzender:
N.N.

Beisitzende Richter aus den Kreisen der Dienstgeber:
Frau Simone Balzat
Herr Dr. iur. can. Markus Brunner
Herr Sebastian von Grafenstein
Herr Martin Müller
Herr Michael Schmid
ein weiterer beisitzender Richter

Beisitzende Richter aus den Kreisen der Mitarbeiter:
Frau Doris Gamurar
Herr Josef Glatt-Eipert
Frau Charlotte Hermann
Herr Stefan Görge
Herr Thorsten Wagner
Herr Manfred Weidenthaler

Das Gericht entscheidet in der Besetzung mit dem Vorsitzenden Richter der Kammer 1 oder der Kammer 2 und mit je eine/r/m beisitzenden Richter/in von der Dienstgeber- und der Mitarbeiterseite (§ 16 Abs. 2 KAGO). Die beisitzenden Richter/innen werden aus der Liste in alphabetischer Reihenfolge herangezogen (§ 20 Abs. 2 KAGO).

Eine Klage bzw. ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann per Fax oder per Post eingereicht werden. Klage- oder Antragsschrift müssen von der Klagepartei (bzw. Vorsitzenden der MAV) eigenhändig unterzeichnet sein. Wegen des (notwendigen) Inhalts der Klageschrift wird auf § 28 KAGO verwiesen. Eine Einreichung per E-Mail ist bei Gericht nicht zulässig. Das Kirchliche Arbeitsgericht nimmt nicht am elektronischen Rechtsverkehr teil. Eine Übermittlung von Schriftsätzen als elektronisches Dokument über das besondere elektronische Anwaltspostfach ist nicht möglich. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht erforderlich.

Veröffentlichung von Urteilen des KAG Bayern
Veröffentlichung von Urteilen des KAGH und anderer Kirchlicher Arbeitsgericht