Die Dienstgeber und Mitarbeitenden in caritativen Einrichtungen werden regelmäßig von Bischof Rudolf Voderholzer, Generalvikar Roland Batz, Caritasdirektor Michael Weißmann, sowie den Vorständen der DiAG-MAV A + B aufgefordert Mitarbeitervertretungen zu gründen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestalten gemeinsam mit den Dienstgebern als Dienstgemeinschaft den Dienst in der Kirche und tragen dazu bei, dass die Einrichtung ihren Teil am Sendungsauftrag der Kirche erfüllen kann. Daher sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die sie betreffenden Angelegenheiten mitwirken. Zur Sicherung ihrer Selbstbestimmung und als wichtigen Bestandteil der Dienstgemeinschaft wählen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Mitarbeitervertretung. Ohne Mitarbeitervertretung fehlt ein wesentlicher Bestandteil der in der Grundordnung niedergelegten Dienstgemeinschaft. Daher ist in jeder mitarbeitervertretungsfähigen Einrichtung eine Mitarbeitervertretung zu wählen.

Bischof Rudolf von Regensburg

Wahlunterlagen für die MAV-Wahl

In diesem Bereich haben wir Ihnen alle wichtigen Unterlagen zum Download bereitgestellt.